Wetterservices für Winter- und Straßendienste
Gemeinden, Straßenmeistereien, aber auch Betreiber von Einkaufsmärkten und Wohnanlagen sind im Winter zum Streuen und Räumen verpflichtet. Dabei gilt: Wenn frühzeitig bekannt ist, wann und in welcher Region es schneien wird, sind Winterdienste effizienter planbar.