Urologenportal: Die Beschneidung beim Mann …

Eine medizinisch begründete Beschneidung wird von der Krankenkasse übernommen. Eine kosmetische oder religiöse Beschneidung ist keine Kassenleistung und muss nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) bezahlt werden, d. h. die Kosten sind nicht frei verhandelbar, sondern festgelegt und richten sich nach der zutreffenden Gebührenordnung.

Alexa Traffic


Listing Links