Steuererklärung | Büroausstattung

Büroausstattung. Müssen alle Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden? Abnutzbare bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter müssen grundsätzlich "abgeschrieben" werden, d.h. die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen. Absetzbar ist dann jedes Jahr die sog.

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