Semesterferien-Job | Deutsches Studentenwerk
2019-6-27 · Ist die Beschäftigung von Studierenden ausschließlich auf die vorlesungsfreie Zeit ("Semesterferien") beschränkt, bleibt sie grundsätzlich sozialversicherungsfrei, und zwar unabhängig von der Höhe des Einkommens aus dieser Beschäftigung und der Arbeitszeit.