Reglement über die Benützung der Schul- und …

2018-5-17 · 4 4 Die Schul- und Sportanlagen dürfen nicht ohne Bewilligung benützt werden, auch nicht für Zusatztrainings. 5 Die Bewilligungen sind nicht an andere Vereine oder Organisationen über- tragbar. § 5 Haftung und 1 Die Benützer der Anlagen haften persönlich für Schäden, die sie an Ge- Versicherung bäuden, Mobiliar, Geräten und anderen Einrichtungen verursachen.

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