Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)

2015-7-23 · Einreichung der Urkalkulation in einem zweiten, verschlossenen Umschlag bei einem auffällig niedrigen Angebot ist verpflichtend (bei Bau-leistungen ab 50.000 Euro sowie Lieferungen und Leistungen ab 20.000 Euro). Der Umschlag darf nur zur Ermittlung der Angemessenheit des Preises im Beisein des Bieters bzw. AN geöffnet werden. Mittwoch, 10.

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