Handlungsgrundsätze der Finanzkommissionen der ...

2016-12-29 · und Auskunftsstellen ausserhalb der Bundesverwaltung Auskünfte einholen und Unter-lagen erhalten. Das Recht zur Zeugnisverweigerung nach Artikel 42 des Bundesgesetzes vom 4. Dezember 1947 über den Bundeszivilprozess ist sinngemäss anwendbar. 9 Geändert mit Beschluss vom 3.7.2015. 10 Aufgehoben mit Beschluss vom 3.7.2015.

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