Dienst: Dringende Pflege im Ausland - freie.be

Der Aufenthalt im Ausland darf keine medizinische Behandlung zum Ziel haben. Die medizinische Hilfeleistung muss dringend und unvorhersehbar sein. Pflegekosten von Krankheiten und Unfällen, die bereits vor der Reise bestanden und vorhersehbar waren, werden nicht übernommen (außer für Dialysen und Sauerstofftherapie).

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