Beschäftigung von Familienangehörigen im eigenen …

Der vorliegende Fall zeigt: Ein Arbeitsverhältnis bei der Beschäftigung von Familienangehörigen muss stets dem Vergleich mit einem Arbeitsvertrag standhalten, den Sie auch mit einem externen Mitarbeiter schließen würden. Beschäftigung von Familienangehörigen im eigenen Unternehmen – Hier geht es zum aktuellen Fall des Zahnarztes.

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