6.09 Familienzulagen - Informationsstelle AHV/IV

halb der Landwirtschaft erwerbstätig und erzielen dadurch ein jährliches Erwerbseinkommen von mindestens 7110 Franken, haben Sie Anspruch auf die vollen Zulagen nach FamZG. Liegt der kantonale Ansatz der Familienzulage nach dem FamZG unter demjenigen des FLG (Betrieb im Berggebiet), besteht Anspruch auf die Dif - ferenzzulage.

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