§ 3 Geschwindigkeit - Das Portal zur …

2019-6-27 · b) für aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, bb) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t sowie cc) Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, 60 km/h,

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